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Andienungsrecht Bei Teilamortisations-Verträgen vereinnahmt der Leasing-Geber über die Leasing-Raten nur einen Teil der gesamten Anschaffungskosten des Leasing-Objekts. Die Leasinggesellschaft hat das Recht, dem Leasingnehmer nach Ablauf der Grundmietzeit das Leasinggut zum vereinbarten Restwert zu verkaufen (anzudienen).Das Andienungsrecht ist eine der Möglichkeiten die Restwertgarantie des Leasingnehmers umzusetzen und ausdrücklich im Teilamortisationserlass des Bundesfinanzministers vom 22.12.1975 als Bewertungsgrund für die steuerliche Anerkennung eines Leasingvertrages aufgeführt.